Mitgliedschaften
Das Hamburger Umland als eine Einheit
Der gemeinnützige Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V. besteht aus neun Mitgliedskörperschaften, der Freien und Hansestadt Hamburg und ihren acht benachbarten Kreisen oder Landkreisen. In Schleswig-Holstein sind dies die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn. Aus Niedersachsen gehören die Landkreise Harburg, Lüneburg sowie Stade und aus Mecklenburg-Vorpommern der Landkreis Ludwigslust-Parchim dem Verein an.
Wie sich der Verein finanziert
Seine Finanzmittel erhält der Verein ausschließlich durch Beiträge der Mitgliedskörperschaften. Diese sind an die jeweiligen Bevölkerungszahlen gebunden und betragen 11 Cent je Einwohner und Jahr. Aktuell beläuft sich das regelmäßige Beitragsaufkommen und damit die jährliche Finanzkraft auf circa 395.000 Euro.
Über den Einsatz der Mittel entscheidet der Vorstand. Die Mitgliederversammlung beschließt zuvor die Grundlage, den jährlichen Einnahmen-Ausgaben-Plan.
Ursprünge
Ein länderübergreifendes Engagement mit Tradition
Bereits vor 100 Jahren wurde erkannt, dass eine Entwicklung des Hamburger Wirtschaftsraumes ausschließlich unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll ist. Es mussten auch ökologische Faktoren und die Erholungsbedürfnisse der Stadtbevölkerung berücksichtigt werden.
Diese Erkenntnis nahmen schließlich die Gemeinsamen Landesplanungen Hamburg/ Schleswig-Holstein sowie Hamburg/ Niedersachsen in den 1950er Jahren in ihr Leitmotiv auf. Es wurden erstmals die gemeinsamen Planungsprinzipien für Siedlung, Verkehr, Landschaft und Naherholung im nördlichen und südlichen Umland Hamburgs festgelegt.
Naherholungsförderung und Landschaftsschutz im Umland von Hamburg
Den Menschen im Ballungsraum attraktive Naherholungsmöglichkeiten anzubieten und zugleich den Tourismus zu fördern, war ein gemeinsam erklärtes Ziel. Dies war fest mit dem Anliegen verbunden, besonders empfindliche und schützenswerte Landschaftsteile zu bewahren. Es galt Besucherströme zu entflechten und in weniger empfindliche Gebiete zu lenken.
Das erforderte beträchtliche Aufwendungen für Infrastrukturausstattungen. Diese Finanzierungslast lag in der Regel bei den Gemeinden oder Kreisen des Hamburger Umlandes. Unterstützung für die anfallenden Planungs- und Investitionskosten für beispielsweise Wanderwege, Brücken, Park- und Rastplätze, sanitäre Anlagen, Wegweisungssysteme, Naturinformationszentren und dergleichen fanden sie bei den Förderfonds Hamburg / Schleswig-Holstein und Hamburg / Niedersachsen.
Vereinsgründung schafft ersten trilateralen Zusammenschluss
Anfang der 1970er Jahre zeichnete sich ab, dass die meisten Gemeinden aus eigener Kraft nicht in der Lage waren, die neuen Anlagen und Einrichtungen auch langfristig zu unterhalten. Um dieses Problem zu lösen, wurde 1972 der Verein Naherholung im Umland Hamburg e.V. als erste trilaterale Organisation der Gebietskörperschaften in der Region Hamburg gegründet.
Im Jahr 1991 erweiterte sich das Vereinsgebiet um den Landkreis Hagenow aus Mecklenburg-Vorpommern, heute Teil des Landkreises Ludwigslust-Parchim. 1996 wurden die Gemeinsamen Landesplanungen von der Regionalkooperation Metropolregion Hamburg abgelöst und die Förderfonds dorthin überführt.
Zweck des Vereins
Finanzkraft für kommunal getragene Naherholung im ständigen Wandel
Die Schaffung und Unterhaltung von Naherholungsmöglichkeiten ist eine Aufgabe der allgemeinen Daseinsvorsorge und im Speziellen eine freiwillige Aufgabe der Kommunen. Die Kreise und Gemeinden im Hamburger Umland sind dieser Aufgabe bis heute mit anerkennenswertem Engagement nachgekommen. Breit ist der Nutzen gestreut: Für die Hamburger Bevölkerung, die Einwohnerinnen und Einwohner des Umlandes sowie für alle Urlaubsgäste.
Die Bedarfs- und Finanzlage sowie die politischen Entscheidungsprozesse und das Verwaltungshandeln der kommunalen Träger von Naherholungsinfrastruktur unterliegen einem ständigen Wandel. Finanznot kann Kommunen dazu zwingen, Einschnitte bei freiwilligen Leistungen vorzunehmen. Der Verein ist deshalb besonders bestrebt, durch Zuschüsse zu den kommunalen Naherholungsaufwendungen auftretende Finanzierungslücken so gut es geht zu schließen.
Drei Säulen der Vereinsarbeit
Der Verein hat in erster Linie die Aufgabe dabei zu helfen, den Fortbestand der Naherholungsanlagen und –einrichtungen im Hamburger Umland langfristig zu sichern. Darüber hinaus fördert er Neu- und Ergänzungsinvestitionen. Damit wird ein Beitrag geleistet, die Naherholungsmöglichkeiten künftigen Wünschen und Bedürfnissen seiner Nutzerinnen und Nutzer anzupassen.
Die dritte Säule bildet die Öffentlichkeitarbeit. Naherholungssuchende sollen über die Möglichkeiten im Hamburger Umland informiert und zu den Infrastruktureinrichtungen gelenkt werden. Der Umlandscout ist heute das zentrale Instrument der Öffentlichkeitsarbeit.
Förderpolitik des Vereins
Gefördert wird ausschließlich im Gebiet der Mitgliedskreise, im Landkreis Ludwigslust-Parchim jedoch nur im Altkreis Hagenow und nicht in Hamburg selbst. Damit wird dem besonderen Interesse Hamburgs an ausreichenden naturnahen Erholungsmöglichkeiten für die Stadtbevölkerung Rechnung getragen, die es auf eigenem Gebiet schwerlich bieten kann. Dieses Interesse trifft sich mit dem der Kreise oder Landkreise, die den Besucherverkehr in geordnete und möglichst naturverträgliche Bahnen lenken wollen. Und den Gemeinden erleichtert die Vereinsförderung die Entscheidung, ihre Naherholungspotenziale mit eigenem Finanzmitteleinsatz für die Allgemeinheit zu erschließen.
Das ausgewogene „Geben und Nehmen“ und nahezu reibungslose Funktionieren hat die gemeinsame Naherholungsförderung zum Paradebeispiel der regionalen Zusammenarbeit gemacht – und den Verein Naherholung zu ihrem unverzichtbaren Bestandteil.